Teilzeit als ZFA: Gehalt, Rechte und was du wissen musst

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Beitrag von Vanessa

Karriere-Beraterin bei medmingle

Mehr als die Hälfte aller ZFA arbeitet in Teilzeit. Der Median liegt bei 32 Wochenstunden. Ob Wiedereinstieg nach der Elternzeit, Work-Life-Balance oder schlicht die Erkenntnis, dass 39 Stunden pro Woche auf den Beinen in der Praxis zu viel sind: Teilzeit ist für ZFA längst die Normalität, nicht die Ausnahme.

Trotzdem ist vieles unklar: Was verdiene ich in Teilzeit genau? Habe ich einen Anspruch darauf? Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch? In diesem Artikel bekommst du alle Antworten.

Was verdienst du als ZFA in Teilzeit?

Die Berechnung ist einfach: Dein Teilzeitgehalt ergibt sich aus dem Vollzeitgehalt, multipliziert mit dem Verhältnis deiner Stunden zur Regelarbeitszeit.

Formel: Teilzeitgehalt = Vollzeitgehalt × (deine Wochenstunden / 39)

Ein Beispiel: Bei einem Vollzeitgehalt von 2.700 € brutto und 25 Wochenstunden ergibt sich: 2.700 × (25 / 39) = 1.731 € brutto. Der Stundenlohn bleibt identisch zur Vollzeitkraft.

Wichtig: Nutze unseren ZFA-Gehaltsrechner, um dein individuelles Teilzeitgehalt nach Tarif zu berechnen. Der Rechner berücksichtigt automatisch deine Wochenstunden.

Achte darauf, dass dein Stundenlohn in Teilzeit nicht niedriger sein darf als der deiner Vollzeit-Kolleginnen. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz verbietet die Benachteiligung von Teilzeitkräften. Falls du den Verdacht hast, dass du anteilig weniger verdienst: Rechne nach.

Hast du einen Anspruch auf Teilzeit?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 8 TzBfG) gibt dir einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, wenn:

  • Dein Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht
  • Dein Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt
  • Du den Antrag mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Beginn stellst
  • Keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen


Das Problem für viele ZFA:
Die meisten Zahnarztpraxen haben weniger als 15 Mitarbeiter. In dem Fall greift der gesetzliche Anspruch nicht. Du bist dann auf die Bereitschaft deines Arbeitgebers angewiesen. Die gute Nachricht: Im aktuellen Fachkräftemangel lehnen die wenigsten Zahnärzte einen Teilzeitwunsch ab, weil sie Angst haben, dich ganz zu verlieren.

Seit 2019 gibt es außerdem die Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG): Du reduzierst für einen befristeten Zeitraum (1 bis 5 Jahre) und kehrst danach automatisch zur Vollzeit zurück. Voraussetzung: Der Arbeitgeber hat mehr als 45 Mitarbeiter. Für die meisten Zahnarztpraxen also leider nicht relevant.

Urlaubsanspruch in Teilzeit

Dein Urlaubsanspruch in Teilzeit richtet sich nach der Anzahl deiner Arbeitstage pro Woche, nicht nach den Stunden. Arbeitest du an 5 Tagen pro Woche (aber kürzer), hast du den gleichen Urlaubsanspruch wie eine Vollzeitkraft. Arbeitest du nur an 3 Tagen, wird der Urlaub anteilig berechnet.

Formel: Urlaubstage Teilzeit = Urlaubstage Vollzeit × (Arbeitstage Teilzeit / 5)

Beispiel: 30 Tage Vollzeiturlaub, du arbeitest 3 Tage pro Woche: 30 × (3/5) = 18 Urlaubstage. Du hast weniger Urlaubstage, bist aber auch an weniger Tagen gebunden. Am Ende kommst du auf die gleiche Anzahl freier Wochen.

Wiedereinstieg in Teilzeit: Tipps für Mütter

Der häufigste Anlass für Teilzeit bei ZFA ist die Rückkehr aus der Elternzeit. Hier ein paar praktische Tipps:

  • Kläre früh: Sprich schon während der Elternzeit mit deinem Arbeitgeber über deinen Wiedereinstieg. Welche Stunden sind realistisch? Welche Tage passen zur Kinderbetreuung?
  • Prüfe Alternativen: Wenn dein alter Arbeitgeber keine passende Teilzeit anbietet, schau dich um. Viele Praxen suchen gezielt Teilzeitkräfte, weil sie die Spitzenzeiten (Vormittag, früher Nachmittag) abdecken müssen.
  • Vergiss dein Gehalt nicht: Teilzeit ist kein Grund, beim Stundenlohn Abstriche zu machen. Deine Qualifikation ist die gleiche. Dein Stundenlohn muss identisch sein.

Berufsjahre zählen weiter: Auch während der Elternzeit und in Teilzeit werden deine Berufsjahre für den Tarifvertrag gezählt (bei Teilzeit vollständig, bei Elternzeit mit Teilzeitarbeit anteilig).

3 Stolperfallen in Teilzeit

1. Mehr arbeiten als vereinbart

Du hast 25 Stunden im Vertrag, arbeitest aber regelmäßig 30. Das ist nicht nur ärgerlich, das sind Überstunden, die vergütet werden müssen. Dokumentiere deine tatsächlichen Arbeitszeiten und fordere Ausgleich ein.

2. Minijob-Falle

Ein Minijob (bis 556 €/Monat) kann verlockend klingen, hat aber massive Nachteile: Keine echte Rentenversorgung, kein Krankengeld nach 6 Wochen, kein Arbeitslosengeld. Wenn möglich, arbeite lieber in sozialversicherungspflichtiger Teilzeit.

3. Stundenlohn nicht prüfen

Viele Teilzeitkräfte akzeptieren ein Monatsgehalt, ohne den Stundenlohn zu checken. Teile dein Bruttogehalt durch (Wochenstunden × 4,33) und vergleiche das Ergebnis mit dem Tarif. Du wärst überrascht, wie viele ZFA in Teilzeit unter Tarif verdienen, ohne es zu wissen.

Häufige Fragen

Bekomme ich als Teilzeitkraft Weihnachtsgeld?

Ja, anteilig. Wenn Vollzeitkräfte ein halbes Monatsgehalt als Sonderzahlung bekommen, steht dir der gleiche Anteil bezogen auf deine Stunden zu.

Kann ich von Teilzeit zurück in Vollzeit?

Du hast einen Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung, wenn eine Vollzeitstelle in deiner Praxis frei wird (§ 9 TzBfG). Einen automatischen Rückkehranspruch gibt es nur bei der Brückenteilzeit. Kläre das idealerweise schon beim Wechsel in Teilzeit schriftlich mit deinem Arbeitgeber.

Wirkt sich Teilzeit auf meine Rente aus?

Ja. Weniger Stunden = weniger Gehalt = niedrigere Rentenbeiträge = weniger Rente. Das ist ein realer Nachteil, den du im Blick behalten solltest. Prüfe, ob dein Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge anbietet oder ob eine Entgeltumwandlung sinnvoll ist.

Fazit: Teilzeit ja, aber zu deinen Bedingungen

Teilzeit ist kein Kompromiss, sondern ein Arbeitsmodell. Aber nur wenn die Bedingungen stimmen: fairer Stundenlohn, klare Stundenregelung, keine schleichende Mehrarbeit. Kenne deine Rechte, checke deinen Stundenlohn und akzeptiere keine Nachteile, die das Gesetz nicht vorsieht.

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