Als ZFA kündigen: So machst du es richtig

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Beitrag von Vanessa

Karriere-Beraterin bei medmingle

Du hast dich entschieden: Du willst deine Zahnarztpraxis verlassen. Vielleicht stimmt das Gehalt nicht, vielleicht die Atmosphäre, vielleicht willst du einfach etwas Neues. Was auch immer der Grund ist: Eine Kündigung ist kein Drama, sondern ein normaler Vorgang. Aber es gibt ein paar Dinge, die du wissen und richtig machen solltest, damit du sauber rauskommst und gut in den neuen Job startest.

Dieser Artikel erklärt dir Schritt für Schritt, wie du als ZFA kündigst: welche Fristen gelten, wie das Kündigungsschreiben aussehen muss, was du beim Timing beachten solltest und was nach der Kündigung passiert. Weiter unten findest du einen Kündigungsfrist-Rechner und ein Muster-Kündigungsschreiben, das du direkt verwenden kannst.

Kündigungsfristen für ZFA: Was gilt für dich?

Als Arbeitnehmerin kannst du dein Arbeitsverhältnis jederzeit ordentlich kündigen. Du brauchst keinen Grund zu nennen. Entscheidend ist nur, dass du die Kündigungsfrist einhältst.

Gesetzliche Kündigungsfristen (§ 622 BGB)

Situation

Kündigungsfrist

In der Probezeit (bis 6 Monate)

2 Wochen (ohne Stichtag)

Regulär (als Arbeitnehmerin)

4 Wochen zum 15. oder Monatsende

Arbeitsvertrag mit längerer Frist

Die im Vertrag genannte Frist

Wichtig: Die gesetzliche Frist von 4 Wochen gilt für dich als Arbeitnehmerin immer gleich, egal wie lange du beschäftigt bist. Die verlängerten Fristen nach Betriebszugehörigkeit (2 Monate, 3 Monate etc.) gelten nur für eine Kündigung durch den Arbeitgeber. Aber: Wenn in deinem Arbeitsvertrag eine längere Frist steht, gilt die. Schau also unbedingt in deinen Vertrag.

4 Wochen sind übrigens nicht ein Monat. 4 Wochen = 28 Tage. Wenn du zum Monatsende kündigen willst, zähle vom Monatsende 28 Tage zurück. Das ist der späteste Tag, an dem deine Kündigung bei deinem Arbeitgeber ankommen muss.

Berechne deine Kündigungsfrist und finde heraus, bis wann du kündigen musst, um zu deinem Wunschtermin aufzuhören. Gilt für MFA und ZFA nach § 622 BGB.

Schau in deinen Arbeitsvertrag unter "Kündigung" oder "Beendigung".
Das Datum, an dem du das Kündigungsschreiben abgeben willst.

Schritt für Schritt: So kündigst du richtig

1. Zuerst den neuen Job sichern

Goldene Regel: Kündige erst, wenn du den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben in der Hand hast. Nicht vorher, auch wenn du dich sicher fühlst. Mündliche Zusagen sind nicht bindend. Sobald der unterschriebene Vertrag da ist, kannst du am nächsten Werktag kündigen.

2. Kündigungsschreiben aufsetzen

Dein Kündigungsschreiben muss schriftlich sein (§ 623 BGB). E-Mail, WhatsApp oder mündlich reicht nicht. Es muss deine Originalunterschrift tragen. Inhaltlich reichen wenige Sätze. Du musst keinen Grund nennen.

Muster-Kündigungsschreiben:

[Dein Name][Deine Adresse][PLZ Ort]

[Name der Praxis][Adresse der Praxis][PLZ Ort]

[Ort], [Datum]

Kündigung meines Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],

hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum [Datum] bzw. zum nächstmöglichen Termin.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung sowie das Beendigungsdatum schriftlich.

Ich bitte Sie, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen.

Mit freundlichen Grüßen

[Eigehnändige Unterschrift]

3. Persönliches Gespräch führen

Bevor du das Schreiben abgibst, führe ein kurzes Gespräch mit deinem Arbeitgeber. Das ist keine Pflicht, aber professionell. Halte es sachlich und kurz. Du musst deine Gründe nicht im Detail erklären. Ein einfaches „Ich habe mich für eine neue berufliche Herausforderung entschieden“ reicht völlig.

4. Kündigung übergeben und Empfang bestätigen lassen

Gib das Kündigungsschreiben persönlich ab und lass dir den Empfang schriftlich quittieren (Datum + Unterschrift). Falls das nicht möglich ist, schicke es per Einschreiben mit Rückschein. Entscheidend ist der Tag, an dem die Kündigung deinem Arbeitgeber zugeht, nicht der Poststempel.

5. Restliche Zeit professionell gestalten

Auch wenn du innerlich schon weg bist: Arbeite deine Kündigungsfrist sauber ab. Übergib deine Aufgaben ordentlich. Das zahlt sich aus, denn du brauchst ein gutes Arbeitszeugnis. Und die Dentalwelt ist klein. Einen guten Abgang vergisst niemand.

Arbeitszeugnis: Was dir zusteht

Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Das bedeutet: Es muss nicht nur deine Tätigkeiten beschreiben, sondern auch deine Leistung und dein Verhalten bewerten. Fordere das Zeugnis direkt in deiner Kündigung an, wie im Muster oben gezeigt.

Falls du mit dem Zeugnis unzufrieden bist, hast du das Recht auf Korrektur. Achte besonders auf die Schlussformel: Fehlt sie, ist das meist ein negatives Signal. Formulierungen wie „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ entsprechen der Note 1, „zu unserer vollen Zufriedenheit“ der Note 2.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden

Falls du zwischen deinem alten und neuen Job eine Lücke hast: Wenn du selbst kündigst, verhängt die Agentur für Arbeit in der Regel eine Sperrzeit von 12 Wochen beim Arbeitslosengeld. Das heißt: In den ersten drei Monaten bekommst du kein Geld.

Deshalb ist es so wichtig, den neuen Job vor der Kündigung zu sichern. Wenn du nahtlos wechselst, ist die Sperrzeit irrelevant. Falls doch eine Lücke entsteht: Melde dich spätestens drei Monate vor dem Ende deines Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend.

Häufige Fragen zur Kündigung als ZFA

Kann ich in der Probezeit sofort kündigen?

Fast. In der Probezeit (in der Regel die ersten 6 Monate) beträgt die Kündigungsfrist nur 2 Wochen, und du musst nicht zum 15. oder Monatsende kündigen. Die Kündigung muss aber trotzdem schriftlich sein.

Kann ich per E-Mail kündigen?

Nein. Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp, SMS oder Fax ist unwirksam. Das Gesetz verlangt die Schriftform mit Originalunterschrift (§ 623 BGB). Nur ein unterschriebenes Papierdokument zählt.

Kann ich kündigen, wenn ich krank bin?

Ja. Krankheit hindert dich nicht am Kündigen. Du kannst deine Kündigung auch während einer Krankschreibung einreichen. Die Krankschreibung läuft unabhängig davon weiter.

Was passiert mit meinem Resturlaub?

Nicht genommener Urlaub muss dir entweder gewährt (also freigegeben) oder ausgezahlt werden. Fordere deinen Resturlaub aktiv ein. Falls dein Arbeitgeber dich für die Restlaufzeit freistellt, kann er den Resturlaub darauf anrechnen.

Darf ich während der Kündigungsfrist zum Vorstellungsgespräch?

Ja. Nach dem Manteltarifvertrag für ZFA hast du nach erfolgter Kündigung Anspruch auf angemessene Freizeit zur Stellensuche. Das umfasst auch Vorstellungsgespräche. Stimme die Termine aber mit deinem Arbeitgeber ab.

Fazit: Kündigung ist kein Weltuntergang

Eine Kündigung ist ein normaler Teil des Berufslebens. Solange du die Frist einhältst, schriftlich kündigst und professionell bleibst, kann wenig schiefgehen. Der wichtigste Tipp: Sichere zuerst den neuen Job, dann kündige.

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